Seit dem Jahr 2000 DHV-PERFORMANCECENTER

Folgende Bedingungen müssen von einer Flugschule erfüllt werden, um als Performance Center anerkannt zu werden:

Der Flugschulleiter (oder ein angestellter Fluglehrer) muss sich in einem einwöchigen Lehrgang zum Performance- Trainer qualifizieren. Die Ausbildung zu dieser Zusatz- Qualifikation ist selektiv (anspruchsvolle flugpraktische Aufgaben) und schult die teilnehmenden Fluglehrer insbesondere in den Bereichen; Flugpraxis, Psychologie, Meteo, Qualitätsmanagement.

Die Flugschule muss ein umfassendes Qualitätsmanagement-Handbuch für den Bereich Performancetraining anfertigen. Rechtliche Voraussetzungen (geeignetes Fluggelände, personelle Qualifikationen, etc.) sind hierin genauso aufzuführen, wie die Ablaufplanung, Organisation und Dokumentation der Trainings. In einem Qualitäts-Audit werden die Angaben des Qualitätsmanagement-Handbuches vor Ort von einem DHV- Auditor gecheckt.

Performance Center weisen damit überdurchschnittlich hohe Kompetenz ihrer Trainer (Fluglehrer) für die Durchführung von Fortbildungskursen, sowie überdurchschnittlich hohe organisatorische Fähigkeiten nach.

Die Begriffe Performancetraining und Performance Center sind geschützt. Performancetrainings dürfen nur von DHV-zertifizierten Performance Centern angeboten und durchgeführt werden.