Die Reifeprüfung für Gleitschirmpiloten!

Eingangsvoraussetzungen: A-Schein

Die Reifeprüfung als Gleitschirmflieger ist der B-Schein, er berechtigt zum freien Fliegen mit Überlandflügen.

Die Ausbildung besteht einerseits aus Praxis-Ausbildungsinhalten, sowie der B-Schein Theorieausbildung. Diese wird in der Regel in den Wintermonaten an einem Wochenende in Form eines Blockunterrichts geschult.

Die Praxisausbildung absolvierst Du am besten im Rahmen unseres Weiterbildungs- und Reiseprogramms. Dort erfüllte B-Schein Praxisinhalte können schon direkt nach dem A-Schein von uns in Eurem Ausbildungsbuch (ohne für Euch entstehende Kosten) bestätigt werden.

Fangt gleich mit dem Sammeln von B-Schein Praxisinhalten an!

 
Die B-Schein Theorieausbildung:

15 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten: Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen.

Preis: 


Februar 2012
B-Schein Theorie:

04.02.2012 - 05.02.2012

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Wie sieht die Ausbildung genau aus?

 

Eingangsvoraussetzungen: A-Schein

Theorieausbildung: 15 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten: Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen.

Theoretische Prüfung: Schriftliche Theorieprüfung vor einem unabhängigen Prüfer des DHV.

Praxisausbildung: 20 von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge über 300 Meter, für Startart Hang davon mindestens 10 mit mehr als 500 Meter Höhenunterschied auf mindestens 2 verschiedenen Geländen. 10 dieser Flüge müssen eine Flugzeit von jeweils mehr als 30 Minuten aufweisen.
Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte: Flugplanung auf Streckenflügen, Landeeinteilung und Landung unter erschwerten Bedingungen, Flugmanöver zur Gefahreneinweisung, Schnellabstieg, Übungen zum aktiven Fliegen, Streckenflugübungen

Die Praxisausbildung absolvierst du am besten im Rahmen unseres Weiterbildungs- und Reiseprogramms.

Praktische Prüfung: Überlandflug im Flugauftrag der Flugschule mit einer Distanz von mindestens 10 km zwischen Start- und Landeplatz

Berechtigungen: Die B-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit Überlandflügen.