Hangstarteinweisung
Die hierfür nötige Zusatzberechtigung kannst Du bei uns in wenigen Tagen erwerben. Sie beinhaltet 20 Flüge am Hang sowie die theoretische Ausbildung. Mindestens 10 Flüge müssen eine Höhendifferenz von mehr als 500m aufweisen. Diese Flüge absolvierst Du am besten während unserer Höhenflugkursterminen in Südtirol.
Wenn Du an Kursen interessiert bist, wende Dich bitte an uns, um Termine zu vereinbahren.
Windenschleppeinweisung
Die hierfür nötige Zusatzberechtigung kannst Du bei uns in wenigen Tagen erwerben. Sie beinhaltet 20 Flüge an der Winde, 10 Startleitertätigkeiten, sowie die theoretische Ausbildung.
Wie sieht die Ausbildung genau aus?
Eingangsvoraussetzungen: Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Hangstart
Theorieausbildung: Mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.
Praxisausbildung: Mindestens 20 Windenschleppstarts sowie 10 Startleitungen unter Anleitung und Aufsicht eines Winden-Fachlehrers. Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte: Kennen lernen der Ausrüstung, Einüben des Funkverkehrs, Start, Abflug, Flug am Seil, Klinkübungen, Gefahreneinweisung, Startleitertätigkeit
Prüfung: Flugschulinterne theoretische und praktische Prüfung.
Berechtigungen: In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit Windenschleppstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände
In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart
Gültigkeit: Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.
