15 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten:
- Luftrecht
- Meteorologie
- Navigation
- Verhalten in besonderen Fällen
Mitzubringen sind Ausbildungsbuch, Schreibzeug, Bleistift und Geodreieck.
Theoretische Prüfung:
Schriftliche Theorieprüfung vor einem unabhängigen Prüfer des DHV.
Tipp!
Fangt gleich nach dem A-Schein mit dem Sammeln von B-Schein Praxisinhalten an.
Für die Praxisausbildung ist keine bestimmte Fluganzahl erforderlich, sondern die Absolvierung der Praxis-Ausbildungsinhalte (siehe nächster Abschnitt).
Beim Nachweis der Teilnahme an Fortbildungskursen von DHV/ ÖAeC-Flugschulen, wie Sicherheitstraining, Performance-Training, Flugtechniktraining, Thermik- und Streckenflugkurse werden die dort absolvierten Lehrinhalte auf die praktische Ausbildung angerechnet.
Vorgeschrieben Praxis-Ausbildungsinhalte:
- Flugplanung auf Streckenflügen
- Landeeinteilung und Landung unter erschwerten Bedingungen
- Flugmanöver zur Gefahreneinweisung
- Schnellabstieg
- Übungen zum “aktiven Fliegen”
- Streckenflugübungen
Ein Überlandflug mit Flugauftrag der Flugschule ist durch digitale Dokumentation nachzuweisen. Dieser muss folgenden Vorgaben entsprechen: Als Flugaufgaben sind Luftlinie, maximale Distanz, FAI-Dreieck, flaches Dreieck, freie Strecke optimiert über 3 Wendepunkte zulässig: Es muss eine Minimaldistanz von 15 km XC-Distanz und mindestens 500m kumulierter Höhengewinn nachgewiesen werden
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- Theoretische Prüfung