Die Ausbildung
Mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten:
- Luftrecht
- Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
Ein Flug zusammen mit einem berechtigten Fluglehrer, 24 Flüge unter Fluglehreraufsicht mit Inhabern eines Luftfahrerscheines für Gleitschirmflieger oder Sonderpilotenscheines für Paragleiter, davon mind. 15 Höhenflüge über 300 Meter.
Danach weitere 15 Höhenflüge im Flugauftrag einer Flugschule mit Inhabern einer in Deutschland gültigen Lizenz.
Die Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung vor einem unabhängigen Prüfer des DHV.
Passagierflug
€650 ,-Termine nach Vereinbarung
- Theorie
- Leihausrüstung für 25 Flüge